Ein arbeitsloser 25 Jähriger aus Hürth meldete ordnungsgemäß einen gewerblichen „Handel mit Pilzen“ an…
…und beantragte bei der Agentur für Arbeit einen Existenzgründerzuschuss, den er auch ohne Probleme erhalten hat.
Sein Geschäft florierte, der eröffnete Internetshop verzeichnete binnen weniger Tage mehr als 4000 Besucher. Schnell gab es eine ordentliche Anzahl an Kunden, die lokalen wurden persönlich beliefert, bundesweit kamen die „Pilze“ auf dem Postweg zu den Kunden.
Dummerweise fallen die Pilze die der Herr Jungunternehmer hier in seinem Sortiment führte unter das Betäubungsmittelgesetzt. Daraufhin stellte die Polizei in den Geschäftsräumen Unterlagen, PC und die heisse „Ware“ sicher.
Unbeeindruckt verkaufte der Existenzgründer weiter fleissig „Stoff“, weshalb nun Haftbefehl gegen ihn erging, ermittelt wird gegen 500 „Stammkunden“ wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.