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Aufgeklärt: DJ Gewerbe / Künstlersozialkasse / KSK

2007.12.27 KuenstlersozialkasseDie ersten Privatparties sind überstanden, man hat Eindruck bei den Gästen hinterlassen und will fort an die Bars und Clubs des Landes von den Plattentellern aus erobern. Gegen eine kleine Auffrischung des Geldbeutels sollte auch nichts einzuwenden sein. Bis zum Stichwort Geldbeutelauffrischung muss man sich noch keine Gedanken machen. Wer aber durch sein DJ-Dasein Geld verdient oder dies anstrebt, muss sich auch mit lästigen Themen auseinandersetzen.

Zu allererst: Wer als DJ tätig sein möchte, braucht keine besondere Zulassung dafür.
Vom Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe gibt es zwar einen DJ-Führerschein, der schult aber nur über Themen wie bspw. der Akustik. Er wurde gemeinsam mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg als Vorbeugungsmaßnahme für zunehmende Hörschäden in der Bevölkerung eingeführt und kann freiwillig abgelegt werden.

Was man aber benötigt ist eine Steuernummer.
Möchte man nur auflegen, sprich die Einnahmen begrenzen sich auf den Erhalt von Gagen, dann reicht es, wenn man sich beim Finanzamt eine Steuernummer holt, da man dann als Musiker zu den freien Berufen zählt und kein Gewerbe benötigt. Das hat sich leider noch nicht bis zu jedem Mitarbeiter herumgesprochen, der DJ wurde aber vor einiger Zeit in den Katalog aufgenommen. Aus diesem Grund dürfen DJs auch den Mehrwertsteuersatz von 7% auf ihren Gagen ausweisen.

Sollen zu der Musikertätigkeit noch andere geschäftlichen Tätigkeiten ausgeübt werden, vielleicht die Organisation von Veranstaltungen, dann muss man beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Kostet um die 30 Euro. Mit der Gewerbeanmeldung erfolgt automatisch die Anmeldung beim Finanzamt, das daraufhin die Steuernummer und einen Fragebogen zu voraussichtlichen Jahresumsätzen zusendet. Zudem wird die zuständige Berufsgenossenschaft, die Industrie- und Handelskammer, das Amtsgericht, das statistische Landesamt sowie das Gewerbeaufsichtsamt informiert.

Nun ist man also Unternehmer und somit grundsätzlich mit 19% umsatzsteuerpflichtig, es sei denn man hat im Jahr der Betriebsaufnahme weniger als 17.500 Euro und in den folgenden Jahren unter 50.000 Euro Umsatz. Dann kann man die nächsten fünf Jahre Kleinunternehmer sein. Dadurch verpflichtet man sich keine Umsatzsteuer auf seine Einnahmen aufzuschlagen und im Gegenzug dafür auch keine Mehrwertsteuer bspw. aus Plattenkäufen geltend zu machen. Die monatliche Umsatzssteuer-Voranmeldung, jeweils bis 10. des Folgemonats abzugeben, muss dann natürlich nicht gemacht werden. Ansonsten ist der Vorteil eigentlich nur zu sehen, wenn die Kunden Privatpersonen sind und keine Mehrwertsteuer absetzen können. Dann kann man einen Preisvorteil gegenüber anderen haben. Sind die Kunden aber auch Unternehmer und man hat vor allem Rechnungen, von denen man gerne die Mehrwertsteuer wieder hätte, entscheidet man sich besser dagegen.

Am Ende des Jahres muss nun auch der Bogen Einkommen aus selbständiger Arbeit eingereicht werden. Die DJ Tätigkeit wird dem anderen Einkommen angerechnet und ergibt in der Summe das zu versteuernde Einkommen.

Die Künstlersozialkasse sollte in diesem Zusammenhang auch angesprochen werden. Sie sorgt dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern bezuschusst die Beiträge zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung mit 50%. Die Aufnahme kannman beantragen, wenn man mehr als 3.900 Euro im Jahr mit künstlerischer Tätigkeit verdient. Über die Aufnahme wird aber auch in Hinblick auf das Gesamteinkommen entschieden.

Das waren grob umrissen die Themen für die Basis.
Wer für einzelne Bereiche gerne eine Vertiefung hätte oder sogar professionelle Ambitionen hat und deswegen Einblicke in die Existenzgründung oder die Musikindustrie benötigt, der ist sicherlich beim Popbüro in Stuttgart gut aufgehoben. Die Aufgaben des Popbüros sind die Förderung von Popkultur,Musik und Nachwuchskünstlern sowie von Musikunternehmen und Existenzgründern. Es bietet Beratung und Workshops in allen musik- und musikbranchenspezifischen Fragestellungen, egal ob es um Band-/Firmengründung, Marketingkonzepte, Aus- und Weiterbildung, Probe- und Auftrittsmöglichkeiten, Produzenten, Manager, Veranstalter oder auch Musikanwälte geht.

Wer aber direkt durchstarten möchte, empfehlen wir den Gang zum Steuerberater.
Unser Tipp: Steuerberaterin www.stb-baaske.de

Weitere Infos:
www.popbuero.de
www.kuenstlersozialkasse.de

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